Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Förderprogramm der deutschen Bundesregierung, das finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden bietet. Es umfasst verschiedene Teilprogramme, darunter die Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Hier sind die wichtigsten Informationen zur BEG EM:
Ziel der BEG EM
Die BEG EM soll Eigentümer dabei unterstützen, durch gezielte Einzelmaßnahmen die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern. Dies trägt zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bei.
Förderfähige Einzelmaßnahmen
Die BEG EM deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab, darunter:
1. Wärmedämmung:
– Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen.
2. Erneuerung von Fenstern und Türen:
– Austausch von Fenstern, Fenstertüren und Haustüren.
3. Heizungstechnik:
– Erneuerung, Austausch oder Optimierung von Heizungsanlagen (z.B. Installation von Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Brennstoffzellenheizungen).
– Einbau von Hybridheizungen.
– Optimierung bestehender Heizungsanlagen (Hydraulischer Abgleich).
4. Anlagentechnik:
– Installation von Lüftungsanlagen.
– Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagentechnik (z.B. Wärmerückgewinnung).
5. Nutzung erneuerbarer Energien:
– Installation von Solarthermieanlagen.
– Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in die Wärmeversorgung.
Förderhöhe und -bedingungen
– Zuschüsse: Die BEG EM bietet Zuschüsse für die oben genannten Maßnahmen. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Maßnahme.
– Für viele Maßnahmen beträgt der Zuschuss 20-25% der förderfähigen Kosten.
– Bei bestimmten Maßnahmen, wie dem Einbau von besonders effizienten Heizungen oder dem Austausch von Ölheizungen, können höhere Fördersätze gelten.
– Kreditvarianten: Neben direkten Zuschüssen bietet die BEG EM auch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen an.
– Maximale Fördersumme: Die förderfähigen Kosten sind in der Regel auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
Antragsverfahren
1. Energieberatung: Vor der Antragstellung sollte eine qualifizierte Energieberatung erfolgen, um die geeigneten Maßnahmen zu identifizieren und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen.
2. Antragstellung:
– Die Antragstellung für Zuschüsse erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
– Für die Kreditvarianten ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zuständig.
3. Durchführung der Maßnahmen: Nach der Bewilligung des Antrags können die Maßnahmen durch Fachunternehmen durchgeführt werden.
4. Nachweisführung: Nach Abschluss der Maßnahmen muss der Antragsteller die ordnungsgemäße Durchführung und die angefallenen Kosten nachweisen.
Vorteile der BEG EM
– Kostenersparnis: Eigentümer profitieren von direkten Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten, die die Investitionskosten erheblich reduzieren.
– Energieeinsparung: Durch die Maßnahmen sinkt der Energieverbrauch, was zu niedrigeren Energiekosten führt.
– Klimaschutz: Die Verbesserung der Energieeffizienz trägt zur Reduktion der CO2-Emissionen bei und unterstützt die Klimaschutzziele der Bundesregierung.
– Wertsteigerung: Energetisch sanierte Gebäude sind in der Regel wertstabiler und attraktiver für Käufer und Mieter.
Falls du spezifische Fragen zur BEG EM oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung!