Landwirtschaftliche Flächen gelten steuerlich nicht mehr als land- und forstwirtschaftliches Vermögen, sollten sie für PV-Freiflächenanlagen verpachtet werden.

#

No responses yet

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert