Bei Anträgen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, die nach dem 1. Januar 2023 gestellt wurden, lässt der Gesetzgeber für den hydraulischen Abgleich nur noch das Verfahren B zu. Es regelt detailliert, wie Heizlastberechnungen und der hydraulische Abgleich durchzuführen sind. Wie das Verfahren…

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